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Eine Einführung in die FOB-Handelsbezeichnung

Einleitung 1

I. Bedeutung

FOB ist eine der gebräuchlichsten Handelsklauseln im internationalen Handel. Es steht für „Free On Board“ (frei an Bord). Bei Anwendung der FOB-Klausel ist der Verkäufer dafür verantwortlich, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist im festgelegten Verschiffungshafen auf das vom Käufer benannte Schiff zu verladen und den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit der Verladung an Bord des Schiffes vom Verkäufer auf den Käufer über.

II. Verantwortlichkeiten des Verkäufers

Vorbereitung und Verladung der Güter

Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass die Ware im vertraglich festgelegten Hafen und innerhalb der vereinbarten Frist auf das vom Käufer benannte Schiff verladen wird. Verkauft beispielsweise ein chinesischer Bekleidungshersteller Kleidung unter den Bedingungen FOB Shanghai Hafen, muss er die Ware dem Spediteur übergeben, der die Verladung organisiert. Der Verkäufer hat zu gewährleisten, dass Menge und Qualität der Ware den vertraglichen Anforderungen entsprechen und dass die Ware für den Seetransport ordnungsgemäß verpackt ist.

Der Verkäufer trägt alle Kosten, die bis zum Verladezeitpunkt mit den Waren verbunden sind. Dazu gehören die Kosten für den Inlandtransport zum Hafen sowie die Hafengebühren für die Verladung der Waren auf das Schiff. Beispielsweise muss das Bekleidungsunternehmen den Transport von seinem Fabriklager zum Hafen von Shanghai und die Hafengebühren für die Verladung der Kleidung auf das Schiff bezahlen.

Ausfuhrzollabfertigung

Der Verkäufer ist für die Abwicklung aller Ausfuhrzollformalitäten verantwortlich, einschließlich der Einholung von Ausfuhrgenehmigungen und der Erstellung von Ausfuhranmeldungen. Beispielsweise muss der Verkäufer beim Export von Elektronikprodukten den Produktnamen, die Spezifikationen, den Preis und weitere Informationen den Zollbehörden korrekt angeben, gegebenenfalls anfallende Ausfuhrabgaben entrichten und einen reibungslosen Export der Waren gewährleisten.

Benachrichtigung des Käufers

Nach Verladung der Ware auf das Schiff muss der Verkäufer den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer übergeht. Versäumt der Verkäufer die rechtzeitige Benachrichtigung des Käufers und kommt es während des Transports zu Schäden an der Ware, können Haftungsstreitigkeiten entstehen. Die Benachrichtigung sollte Angaben wie den Zeitpunkt der Verladung, den Namen des Schiffes und spezifische Informationen über die Ware enthalten.

III. Pflichten des Käufers

Chartering und Versicherung

Der Käufer ist für die Charterung eines Schiffes oder die Buchung von Laderaum auf einem Schiff verantwortlich und muss den Verkäufer rechtzeitig über den Schiffsnamen, den Verladehafen und die gewünschte Lieferzeit informieren. Kauft beispielsweise ein amerikanischer Importeur Maschinenteile aus China unter FOB-Bedingungen, muss er eine Reederei beauftragen und dem chinesischen Verkäufer den genauen Schiffsnamen und die Verladezeit mitteilen.

Der Käufer muss außerdem eine Transportversicherung abschließen. Da das Risiko nach dem Verladen der Ware auf den Käufer übergeht, muss dieser je nach Warenwert und Transportrisiken eine geeignete Versicherungspolice wählen, beispielsweise eine Havarie-frei-Versicherung (FPA), eine Havarie-mit-Haftpflicht-Versicherung (WA) oder eine Allgefahrenversicherung. Bei hochwertigen und empfindlichen Präzisionsinstrumenten kann sich der Käufer beispielsweise für eine Allgefahrenversicherung entscheiden, um einen umfassenderen Schutz zu erhalten.

Annahme von Dokumenten und Zahlung

Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer bereitgestellten Dokumente, wie Handelsrechnung, Packliste und Konnossement, anzunehmen. Diese Dokumente sind für die anschließende Zollabfertigung und Zahlungsabwicklung unerlässlich. Gleichzeitig muss der Käufer die Zahlung an den Verkäufer gemäß der im Vertrag vereinbarten Zahlungsmethode, beispielsweise per Akkreditiv oder Überweisung, leisten.

Einleitung 2

IV. Vor- und Nachteile der FOB-Klausel

Vorteile

Für den Verkäufer geht das Risiko relativ früh über. Sobald die Ware auf das Schiff verladen ist, muss er sich weniger um den Transportprozess kümmern. Bei verderblichen Waren beispielsweise muss er sich keine Gedanken um deren Haltbarkeit während des Transports machen, da diese Risiken hauptsächlich vom Käufer getragen werden.

Für den Käufer ergibt sich mehr Flexibilität bei der Wahl der Transport- und Versicherungsoptionen. Er kann das kostengünstigste Transportunternehmen und die passende Versicherungspolice entsprechend seinen Bedürfnissen und Kostenüberlegungen auswählen.

Nachteile

Der Verkäufer hat weniger Kontrolle über den Transportprozess. Da der Käufer für die Charterung des Schiffes verantwortlich ist, kann der Verkäufer nicht gewährleisten, dass die Ware unter optimalen Bedingungen transportiert wird. Beispielsweise kann die vom Käufer gewählte Reederei eine mangelhafte Servicequalität aufweisen, was zu längeren Transportzeiten oder einem erhöhten Beschädigungsrisiko der Ware führen kann.

Der Käufer hat vor der Verladung auf das Schiff weniger Kontrolle über die Ware. Treten vor der Verladung Probleme mit der Ware auf, beispielsweise Qualitätsmängel, die nicht den Anforderungen entsprechen, kann der Käufer diese möglicherweise nicht rechtzeitig erkennen und beheben.

Im internationalen Geschäftsverkehr erfordert die Verwendung der FOB-Klausel eine sorgfältige Aushandlung der Vertragsbedingungen zwischen Käufer und Verkäufer, um deren jeweilige Rechte und Pflichten zu klären und Handelsstreitigkeiten zu vermeiden.


Veröffentlichungsdatum: 25. Juni 2025