I. Was ist ein Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, CO)?
Ein Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, CO) ist ein offizielles Dokument, das von der Regierung oder den zuständigen Behörden des Exportlandes ausgestellt wird und den Ursprung oder den Produktionsort der exportierten Waren nachweist. Es spielt eine wichtige Rolle im internationalen Handel, da es dem Importland als wichtige Grundlage für die Festlegung der Zollbehandlung, die Umsetzung von Handelskontrollen, die Durchführung von Handelsstatistiken sowie die Durchsetzung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen dient.
II. Arten von Ursprungszeugnissen
Allgemeines Ursprungszeugnis (CO): Dies ist die gebräuchlichste Art von Ursprungszeugnis. Sie dient dem Nachweis, dass die Waren aus einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region stammen und Anspruch auf die normale Zollbehandlung (Meistbegünstigung) des Einfuhrlandes haben.
Präferenzielle Ursprungszeugnisse: Diese Zertifikate können eine günstigere Zollbehandlung als die Meistbegünstigung genießen. Dazu gehören das Allgemeine Präferenzsystem-Ursprungszeugnis (FORM A) und regionale präferenzielle Ursprungszeugnisse (wie FORM E, Zertifikate im Freihandelsabkommen zwischen China und Korea usw.).
Spezielle Ursprungszeugnisse: Dabei handelt es sich um Ursprungszeugnisse für bestimmte Branchen oder Waren, wie zum Beispiel das Ursprungszeugnis für Agrarprodukte der EU.
III. Die Rolle von Ursprungszeugnissen
Zollpräferenzen: Im Rahmen von Freihandelsabkommen (FTAs), beispielsweise im Rahmen der China-ASEAN-Freihandelszone (ACFTA), können mit dem FORM E-Zertifikat Waren, die aus China nach Thailand exportiert werden, mit einem Vorzugszoll von 0–5 % oder sogar mit Nullzoll belegt werden.
Zollabfertigungsanforderungen: Einige Länder verlangen ein Ursprungszeugnis als Voraussetzung für die Einfuhr. Ohne dieses Zeugnis können Waren zurückgehalten, mit einer Geldstrafe belegt oder zurückgeschickt werden.
Handelsstatistiken: Sie helfen dem Importland, die Herkunft der Waren zu verfolgen und Handelsdatenanalysen durchzuführen.
Antidumping/Ausgleichsmaßnahmen: Zum Nachweis, ob die Waren aus einem Land oder einer Region stammen, in dem/der Handelsbeschränkungen gelten.
IV. Der Prozess der Beantragung eines Ursprungszeugnisses
Online-Erklärungseingabe:
Melden Sie sich bei „Zentrales Fenster für den internationalen Handel mit China“, und geben Sie unter „Standard Edition Application“ das Modul „Certificate of Origin“ ein.
Oder melden Sie sich an bei „Internet + Zoll“, und rufen Sie das Modul „Steuer- und Gebührengeschäft“ – „Ursprungszeugnisverwaltung“ auf.
Pflege von Unternehmensinformationen:
Wenn Unternehmen zum ersten Mal ein Ursprungszeugnis beantragen, müssen sie das Modul „Unternehmensinformationen“ – „Unternehmensinformationspflege“ aufrufen, die relevanten Informationen selbst eingeben oder die allgemeinen Qualifikationsinformationen des Zollunternehmens synchronisieren.
Nachdem Sie die Informationen eingegeben haben, aktivieren Sie die Option „Zusage des Bewerbers“ und klicken Sie auf „Senden“. Wenn der „Synchronisierungsstatus“ „Synchronisierung erfolgreich“ anzeigt, war die Datenpflege erfolgreich.
Zertifikatsantrag:
Nachdem Sie die Pflege der Unternehmensinformationen abgeschlossen haben, rufen Sie das Modul „Zertifikatsantrag“ auf und wählen Sie den entsprechenden Typ des Ursprungszeugnisses zum Ausfüllen der Zertifikatsinformationen aus.
Nachdem Sie die Informationen eingegeben haben, speichern Sie sie, aktivieren Sie „Verpflichtung des Antragstellers“ und senden Sie anschließend den Antrag auf ein Ursprungszeugnis ab.
Zertifikatsprüfung:
Die ausstellende Behörde prüft die eingereichten Ursprungszeugnisinformationen. Antragsteller können den Prüfungsstatus über den „Dokumentenstatus“ in der „Zertifikatsabfrage“ einsehen.
Zertifikatsdruck und -ausstellung:
Nicht selbstdruckender Modus: Drucken Sie das Zertifikat mit einem Nadeldrucker auf ein Formular oder drucken Sie es mit einem normalen Drucker auf weißem A4-Papier aus, bringen Sie das Firmensiegel an und unterschreiben Sie es vom autorisierten Antragsteller. Das Zertifikat wird vor Ort vom ausstellenden Zoll ausgestellt.
Selbstdruckmodus: Drucken Sie das Ursprungszeugnis mit einem Farbdrucker mit automatischer Duplexfunktion auf weißem A4-Papier. Das ausgedruckte Zertifikat enthält bereits die Zoll- und Unternehmenssiegel sowie Unterschriften, sodass das Unternehmen für die Ausstellung vor Ort nicht zum Zoll gehen muss.
V. Vorsichtsmaßnahmen
Gültigkeit des Zertifikats: Beispielsweise ist das FORM E-Zertifikat normalerweise ein Jahr lang gültig, einige Länder verlangen jedoch, dass es ausgestellt wird, bevor die Waren im Hafen ankommen, und akzeptieren keine rückwirkende Ausstellung.
Risiko des Zertifikatsentzugs: Der Zoll kann Stichprobenkontrollen durchführen. Entspricht der Ursprungsstandard nicht den Anforderungen, können die Zollpräferenzen aufgehoben und Geldbußen verhängt werden.
Probleme mit nachträglich ausgestellten Zertifikaten: Wenn das Zertifikat nicht vor dem Versand beantragt wird, kann ein „nachträglich ausgestelltes Zertifikat“ beantragt werden. Einige Länder akzeptieren dieses jedoch nicht.
Veröffentlichungszeit: 19. Mai 2025