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Ursprungszeugnis (CO)

I. Was ist ein Ursprungszeugnis (CO)?

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Ein Ursprungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das von der Regierung oder den zuständigen Behörden des Ausfuhrlandes ausgestellt wird, um den Ursprung oder den Herstellungsort der Ausfuhrwaren nachzuweisen. Es spielt eine entscheidende Rolle im internationalen Handel, da es dem Einfuhrland als wichtige Grundlage dient, um die Zollbehandlung festzulegen, Handelskontrollen durchzuführen, Handelsstatistiken zu erheben und Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen durchzusetzen.

II. Arten von Ursprungszeugnissen

Allgemeines Ursprungszeugnis (CO): Dies ist die gebräuchlichste Art von Ursprungszeugnis. Es dient als Nachweis dafür, dass die Waren aus einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region stammen und Anspruch auf die normale Zollbehandlung (Meistbegünstigung) des Einfuhrlandes haben.

Präferenzursprungszeugnisse: Diese Zeugnisse können eine günstigere Zollbehandlung als die Meistbegünstigung genießen. Dazu gehören das Ursprungszeugnis des Allgemeinen Präferenzsystems (Formular A) und regionale Präferenzursprungszeugnisse (wie z. B. Formular E, Zertifikate aus dem Freihandelsabkommen zwischen China und Korea usw.).

Spezielle Ursprungszeugnisse: Hierbei handelt es sich um Ursprungszeugnisse für bestimmte Branchen oder Waren, wie beispielsweise das EU-Ursprungszeugnis für Agrarprodukte.

III. Die Rolle von Ursprungszeugnissen

Zollpräferenzen: Im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA), beispielsweise im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen China und ASEAN (ACFTA), ermöglicht das FORM E-Zertifikat, dass Waren, die von China nach Thailand exportiert werden, einen Vorzugszoll von 0 bis 5 % oder sogar einen Nullzoll genießen.

Zollabfertigungsbestimmungen: Einige Länder verlangen für die Einfuhr ein Ursprungszeugnis. Ohne dieses Zeugnis können Waren beschlagnahmt, mit einer Geldstrafe belegt oder zurückgeschickt werden.

Handelsstatistik: Sie hilft dem Importland, die Herkunft der Waren zu verfolgen und Handelsdatenanalysen durchzuführen.

Antidumping/Ausgleichsmaßnahmen: Der Nachweis, ob die Waren aus einem Land oder einer Region stammen, die Handelsbeschränkungen unterliegt.

IV. Das Verfahren zur Beantragung eines Ursprungszeugnisses

Online-Erklärung:

Melden Sie sich bei „China International Trade Single Window“, und rufen Sie das Modul „Ursprungszeugnis“ unter „Standard Edition Application“ auf.

Oder melden Sie sich bei „Internet + Zoll“, und rufen Sie das Modul „Steuer- und Gebührengeschäft“ – „Ursprungszeugnisverwaltung“ auf.

Pflege von Unternehmensinformationen:

Bei erstmaliger Beantragung eines Ursprungszeugnisses müssen Unternehmen das Modul „Unternehmensinformationen“ – „Unternehmensinformationspflege“ aufrufen und die entsprechenden Informationen entweder selbst eingeben oder die allgemeinen Qualifikationsinformationen des Zolls synchronisieren.

Nachdem Sie die Informationen eingegeben haben, aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Verpflichtung des Antragstellers“ und klicken Sie auf „Absenden“. Sobald der „Synchronisierungsstatus“ die Meldung „Synchronisierung erfolgreich“ anzeigt, war die Datenpflege erfolgreich.

Zertifikatsantrag:

Nach Abschluss der Pflege der Unternehmensinformationen rufen Sie das Modul „Zertifikatsantrag“ auf und wählen Sie den entsprechenden Typ des Ursprungszertifikats für die Eingabe der Zertifikatsinformationen aus.

Nachdem Sie die Informationen ausgefüllt haben, speichern Sie diese, setzen Sie ein Häkchen bei „Verpflichtung des Antragstellers“ und reichen Sie dann den Antrag auf Ursprungszeugnis ein.

Zertifikatsprüfung:

Die ausstellende Behörde prüft die eingereichten Ursprungszeugnisinformationen. Antragsteller können den Prüfungsstatus unter „Dokumentenstatus“ in der „Zertifikatsabfrage“ einsehen.

Zertifikatsdruck und -ausstellung:

Nicht-Selbstdruckmodus: Drucken Sie das Formularzertifikat mit einem Nadeldrucker oder das auszustellende Zertifikat auf weißem A4-Papier mit einem normalen Drucker, bringen Sie den Firmenstempel an und lassen Sie es vom Bevollmächtigten unterschreiben. Die Ausstellung erfolgt vor Ort durch den ausstellenden Zoll.

Selbstdruckmodus: Drucken Sie das Ursprungszeugnis auf weißem A4-Papier mit einem Farbdrucker mit automatischer Duplexdruckfunktion. Das gedruckte Zeugnis enthält bereits die Zoll- und Unternehmensstempel sowie die Unterschriften, sodass das Unternehmen nicht mehr persönlich beim Zoll vor Ort erscheinen muss.

V. Vorsichtsmaßnahmen

Gültigkeit des Zertifikats: Beispielsweise ist das FORM E-Zertifikat in der Regel 1 Jahr lang gültig, einige Länder verlangen jedoch, dass es vor Ankunft der Waren im Hafen ausgestellt wird und akzeptieren keine rückwirkende Ausstellung.

Risiko des Zertifikatsentzugs: Der Zoll kann Stichprobenkontrollen durchführen. Entspricht der Ursprungsstandard nicht den Anforderungen, können die Zollpräferenzen aufgehoben und Bußgelder verhängt werden.

Probleme mit nachträglich ausgestellten Zertifikaten: Wenn das Zertifikat nicht vor dem Versand beantragt wurde, kann ein „nachträglich ausgestelltes Zertifikat“ beantragt werden. Einige Länder akzeptieren dieses jedoch nicht.


Veröffentlichungsdatum: 19. Mai 2025