Ein Konnossement (B/L) ist ein entscheidendes Dokument im internationalen Handel und in der Logistik. Es wird vom Frachtführer oder dessen Beauftragten als Nachweis für den Empfang bzw. die Verladung der Güter auf das Schiff ausgestellt. Das Konnossement dient als Empfangsbestätigung, Beförderungsvertrag und Eigentumsnachweis.
Funktionen des Konnossements
Warenannahme: Der Konnossement (B/L) dient als Empfangsbestätigung und bestätigt, dass der Spediteur die Ware vom Versender erhalten hat. Er enthält detaillierte Angaben zu Art, Menge und Zustand der Ware.
Nachweis des Beförderungsvertrags: Das Konnossement dient als Nachweis des Vertrags zwischen Versender und Frachtführer. Es legt die Bedingungen des Transports fest, einschließlich Route, Transportmittel und Frachtkosten.
Eigentumsnachweis: Das Konnossement (B/L) ist ein Eigentumsnachweis und belegt somit das Eigentum an den Waren. Der Inhaber des Konnossements hat das Recht, die Waren im Bestimmungshafen in Besitz zu nehmen. Dadurch ist das Konnossement verhandelbar und übertragbar.
Arten von Frachtbriefen
Abhängig davon, ob die Waren verladen wurden:
Shipped on Board B/L: Wird ausgestellt, nachdem die Ware auf das Schiff verladen wurde. Es enthält den Vermerk „Shipped on Board“ und das Verladedatum.
Empfangsbestätigung für den Versand (Container of Shipment): Diese Bestätigung wird ausgestellt, wenn die Ware vom Spediteur entgegengenommen, aber noch nicht auf das Schiff verladen wurde. Diese Art von Konnossement wird im Allgemeinen nicht im Rahmen eines Akkreditivs akzeptiert, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet.
Basierend auf dem Vorhandensein von Klauseln oder Vermerken:
Sauberes Konnossement: Ein Konnossement ohne Klauseln oder Vermerke, die auf Mängel an der Ware oder der Verpackung hinweisen. Es bestätigt, dass die Ware zum Zeitpunkt der Verladung in einwandfreiem Zustand war.
Fehlerhaftes Konnossement: Ein Konnossement, das Klauseln oder Vermerke enthält, die auf Mängel der Ware oder der Verpackung hinweisen, wie z. B. „beschädigte Verpackung“ oder „durchnässte Ware“. Banken akzeptieren fehlerhafte Konnossemente in der Regel nicht.
Basierend auf dem Namen des Empfängers:
Straight B/L: Ein Konnossement, das den Namen des Empfängers angibt. Die Ware darf nur an den genannten Empfänger ausgeliefert und nicht weitergegeben werden.
Inhaberkonnossement: Ein Inhaberkonnossement, das den Namen des Empfängers nicht angibt. Der Inhaber des Konnossements ist berechtigt, die Ware in Besitz zu nehmen. Diese Art von Konnossement wird aufgrund des hohen Risikos selten verwendet.
Order-B/L: Ein AB/L (Briefschein), der im Empfängerfeld „An Order“ oder „An Order von…“ vermerkt. Er ist übertragbar und kann durch Indossament übertragen werden. Dies ist die gebräuchlichste Art von B/L im internationalen Handel.
Bedeutung des Konnossements
Im internationalen Handel ist das Konnossement ein wichtiges Dokument, mit dem der Verkäufer die Warenlieferung nachweist und der Käufer die Waren in Besitz nehmen kann. Es wird häufig von Banken für die Zahlung im Rahmen eines Akkreditivs verlangt.
In der Logistik: Der Konnossement (B/L) dient als Vertrag zwischen Versender und Spediteur und legt deren Rechte und Pflichten fest. Er wird außerdem für die Organisation des Transports, die Abwicklung von Versicherungsansprüchen und andere logistikbezogene Aktivitäten verwendet.
Ausstellung und Übertragung des Konnossements
Ausstellung: Das Konnossement wird vom Frachtführer oder dessen Beauftragten ausgestellt, nachdem die Ware auf das Schiff verladen wurde. In der Regel beantragt der Versender die Ausstellung des Konnossements.
Übertragung: Das Konnossement kann durch Indossament übertragen werden, insbesondere Orderkonnossemente. Im internationalen Handel übergibt der Verkäufer das Konnossement üblicherweise der Bank, die es nach Prüfung der Dokumente an den Käufer oder dessen Bank weiterleitet.
Wichtige Punkte zu beachten
Datum des Konnossements: Das Versanddatum auf dem Konnossement muss mit den Anforderungen des Akkreditivs übereinstimmen; andernfalls kann die Bank die Zahlung verweigern.
Sauberes Konnossement: Das Konnossement muss sauber sein, es sei denn, das Akkreditiv lässt ausdrücklich ein fehlerhaftes Konnossement zu.
Bestätigung: Bei verhandelbaren Konnossementen ist eine ordnungsgemäße Bestätigung erforderlich, um das Eigentum an den Waren zu übertragen.
Veröffentlichungsdatum: 08.07.2025

