1. Definition: Unter zollamtlicher Vorklassifizierung versteht man den Vorgang, bei dem Importeure oder Exporteure (oder deren Vertreter) vor der eigentlichen Ein- oder Ausfuhr von Waren einen Antrag bei den Zollbehörden einreichen. Auf Grundlage der tatsächlichen Situation der Waren und in Übereinstimmung mit dem „Zolltarif der Volksrepublik China“ sowie den einschlägigen Vorschriften treffen die Zollbehörden eine vorläufige Klassifizierung der Import- und Exportwaren.
2. Zweck
Risikominderung: Durch die Erlangung einer zollrechtlichen Vorklassifizierung können sich Unternehmen im Voraus über die Klassifizierung ihrer Waren informieren und so Strafen und Handelsstreitigkeiten aufgrund einer falschen Klassifizierung vermeiden.
Effizienzsteigerung: Durch die Vorklassifizierung kann der Zollabfertigungsprozess beschleunigt werden, wodurch die Verweildauer der Waren in Häfen verkürzt und der Geschäftsbetrieb verbessert wird.
Compliance: Es stellt sicher, dass die Import- und Exportaktivitäten eines Unternehmens den Zollbestimmungen entsprechen, und stärkt so die Compliance des Unternehmens.
3. Bewerbungsprozess
Materialien vorbereiten: Unternehmen müssen detaillierte Informationen zu den Waren vorbereiten, einschließlich Name, Spezifikationen, Zweck, Zusammensetzung, Herstellungsprozess sowie relevante Handelsdokumente wie Verträge, Rechnungen und Packlisten.
Antrag einreichen: Reichen Sie die vorbereiteten Unterlagen bei der Zollbehörde ein. Die Antragstellung ist über die Online-Serviceplattform des Zolls oder direkt am Zollschalter möglich.
Zollprüfung: Nach Eingang des Antrags prüft die Zollbehörde die eingereichten Unterlagen und fordert gegebenenfalls Proben zur Prüfung an.
Ausstellungszertifikat: Nach der Genehmigung stellen die Zollbehörden eine „Zollvorklassifizierungsentscheidung der Volksrepublik China für Import- und Exportwaren“ aus, in der der Klassifizierungscode für die Waren angegeben ist.
4. Wichtige Hinweise
Richtigkeit: Um die Richtigkeit der Vorklassifizierung zu gewährleisten, müssen die Angaben zu den Waren richtig und vollständig sein.
Rechtzeitigkeit: Unternehmen sollten Vorklassifizierungsanträge rechtzeitig vor dem eigentlichen Import oder Export einreichen, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
Änderungen: Bei Änderungen der tatsächlichen Warensituation sollten Unternehmen zeitnah eine Änderung der Vorklassifizierungsentscheidung bei der Zollbehörde beantragen.
5.Fallbeispiel
Ein Unternehmen importierte eine Charge elektronischer Produkte und befürchtete aufgrund der Komplexität der Warenklassifizierung, dass eine falsche Klassifizierung die Zollabfertigung beeinträchtigen könnte. Daher reichte das Unternehmen vor der Einfuhr einen Antrag auf Vorklassifizierung bei den Zollbehörden ein und legte detaillierte Informationen zu den Waren und Mustern vor. Nach Prüfung erließen die Zollbehörden einen Vorklassifizierungsbescheid mit Angabe des Klassifizierungscodes für die Waren. Beim Import der Waren deklarierte das Unternehmen diese gemäß dem im Vorklassifizierungsbescheid angegebenen Code und schloss die Zollabfertigung erfolgreich ab.
Beitragszeit: 05.07.2025