1. Definition Die zollrechtliche Vorklassifizierung bezeichnet das Verfahren, bei dem Importeure oder Exporteure (oder deren Vertreter) vor der eigentlichen Ein- oder Ausfuhr von Waren einen Antrag bei den Zollbehörden stellen. Auf Grundlage der tatsächlichen Warensituation und in Übereinstimmung mit dem „Zolltarif der Volksrepublik China“ und den einschlägigen Vorschriften nehmen die Zollbehörden eine vorläufige Klassifizierung der Ein- und Ausfuhrwaren vor.
2. Zweck
Risikominderung: Durch die Einholung einer zollrechtlichen Vorklassifizierung erhalten Unternehmen frühzeitig Kenntnis über die Klassifizierung ihrer Waren und vermeiden so Strafen und Handelsstreitigkeiten aufgrund einer falschen Klassifizierung.
Effizienzsteigerung: Durch die Vorklassifizierung kann der Zollabfertigungsprozess beschleunigt werden, wodurch die Verweildauer der Waren in den Häfen verkürzt und die Geschäftsabläufe optimiert werden.
Compliance: Sie gewährleistet, dass die Import- und Exportaktivitäten eines Unternehmens den Zollbestimmungen entsprechen und stärkt somit die Compliance des Unternehmens.
3. Bewerbungsprozess
Materialien vorbereiten: Unternehmen müssen detaillierte Informationen über die Waren vorbereiten, einschließlich Name, Spezifikationen, Verwendungszweck, Zusammensetzung, Herstellungsverfahren sowie relevante Handelsdokumente wie Verträge, Rechnungen und Packlisten.
Antrag einreichen: Reichen Sie die vorbereiteten Unterlagen bei den Zollbehörden ein. Anträge können über die Online-Plattform des Zolls oder direkt am Zollschalter eingereicht werden.
Zollprüfung: Nach Eingang des Antrags prüfen die Zollbehörden die eingereichten Unterlagen und können gegebenenfalls Proben zur Inspektion anfordern.
Ausstellung des Zertifikats: Nach Genehmigung stellen die Zollbehörden eine „Vorabklassifizierungsentscheidung der Volksrepublik China für Import- und Exportwaren“ aus, in der der Klassifizierungscode für die Waren angegeben ist.
4. Wichtige Punkte
Genauigkeit: Die Angaben zu den Waren müssen genau und vollständig sein, um die Genauigkeit der Vorklassifizierung zu gewährleisten.
Rechtzeitigkeit: Unternehmen sollten Anträge auf Vorklassifizierung rechtzeitig vor dem eigentlichen Import oder Export einreichen, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
Änderungen: Sollten sich die tatsächlichen Gegebenheiten der Waren ändern, müssen die Unternehmen unverzüglich bei den Zollbehörden einen Antrag auf Änderung der Vorklassifizierungsentscheidung stellen.
5. Fallbeispiel
Ein Unternehmen importierte eine Charge Elektronikprodukte. Aufgrund der komplexen Warenklassifizierung befürchtete es, dass eine falsche Klassifizierung die Zollabfertigung beeinträchtigen könnte. Daher stellte das Unternehmen vor dem Import einen Antrag auf Vorklassifizierung bei den Zollbehörden und legte detaillierte Informationen zu den Waren sowie Muster vor. Nach Prüfung des Antrags erließen die Zollbehörden eine Vorklassifizierungsentscheidung mit Angabe des Klassifizierungscodes für die Waren. Bei der Einfuhr deklarierte das Unternehmen die Waren gemäß der Vorklassifizierungsentscheidung und konnte die Zollabfertigung problemlos abschließen.
Veröffentlichungsdatum: 05.07.2025

